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ND-Impfung (Newcastle Disease)
Samstag, 26. Oktober 2024, 09:00 - 09:30
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Dies ist eine vom Gesetzgeber vorgeschiebene Impfung!!

Mitglieder des GZV Kaiserslautern erhalten den Impfstoff kostenlos!!

Was ist Newcastle Disease?

Die Newcastle Disease (Newcastle-Krankheit) ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch andere Vogelarten (z.B. Enten, Gänse, Straußen oder Tauben) sind empfänglich, können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich - selbst Fleisch und Eier von infiziertem Geflügel können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Newcastle-Krankheit richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Sie führt auch zu schweren wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter und ganze Regionen. Betroffene Tierbestände müssen sofort getötet werden, großräumige Sperren um den Seuchenherd werden errichtet. Aufgrund von Handelsbeschränkungen kommt es zu schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.

Wie erkennt man die Newcastle-Krankheit?

Die Newcastle-Krankheit ist hochansteckend. Die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen beträgt ca. drei bis sechs Tage. Besonders auffällige erste Anzeichen für eine Erkrankung sind:

  • drastischer Rückgang der Legeleistung
  • dünnschalige bis schalenlose Eier
  • wässriges Eiklar
  • dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der z.T. mit Blut durchmischt ist

Bei rascher Ausbreitung innerhalb der Herde treten Todesfälle ohne vorher sichtbare Symptome auf. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100%.

Bei leicht verzögertem Verlauf überwiegen folgende Symptome:

  • hochgradige Apathie
  • gänzliches Verweigern von Futter- und Wasseraufnahme
  • Atemnot
  • geschwollene Augenlider
  • bläulich verfärbte Kämme

Tiere, die diese erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf.

Wie wird die Newcastle-Krankheit übertragen?

  • Direkt über die Tiere: infizierte Vögel scheiden das Virus über die Luftwege sowie über Sekrete und Exkrete aus. Durch den direkten Kontakt von Tier zu Tier im Stall oder auf dem Transport (auch von geschlachteten Tieren, Bruteiern oder Eintagsküken) breitet sich das Virus sehr schnell aus.
  • Indirekt: über Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten kann der Seuchenerreger übertragen bzw. verschleppt werden. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann er die Krankheit weiter verbreiten. Wildvögel, Ratten, Mäuse und Insekten stellen ebenfalls große Risiken dar, ganz besonders in der Freilandhaltung. Der als Dünger auf die Felder aufgebrachte Geflügelkot ist eine zusätzliche große Gefahr.

Was tun gegen die Newcastle-Krankheit?

Für die Newcastle-Krankheit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Impfpflicht. Alle Halter/innen müssen ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von ein oder zwei Tieren. Die Newcastle Krankheit kann selbst in kleinsten Geflügelhaltungen zur Gefahr für ganze Regionen werden.

Idealerweise sollte mit der Impfung bereits im Kükenalter begonnen werden, um eine ausreichende Immunität zu erreichen. Die derzeit auf dem Markt vorhandenen Impfstoffe lassen sich sowohl über das Trinkwasser als auch in Form eines Sprays anwenden. Auf diese Art und Weise können zeitgleich viele (alle) Tiere geimpft werden. Aber auch Impfstoff zur Einzeltierbehandlung ist erhältlich, der in Tropfenform in die Augen und Nasenlöcher der Tiere eingegeben wird.
Die unterschiedlichen Impfstoffe sind über den Tierarzt in unterschiedlichen Dosisgrößen zu beziehen. Mit einer Flasche Impfstoff lassen sich zwischen 1000 und 10.000 Tiere behandeln. Dabei ist auch bei Tierhaltern mit weniger als 1000 Tieren darauf zu achten, den gesamten Impfstoff im Trinkwasser oder in einem Spray aufzulösen.

Sollte trotzdem ein Verdacht auf Newcastle-Krankheit bestehen, muss dies sofort dem zuständigen örtlichen Veterinäramt mitgeteilt werden, denn die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder in kurzen Abständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Newcastle-Krankheit entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht. Bestätigt sich der Verdacht nach der Untersuchung der Proben, werden vor Ort Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, einen 3 km großen Sperrbezirk und ein 10 km großes Beobachtungsgebiet angeordnet. Da der Mensch die Seuche übertragen kann, gilt: im Seuchengebiet unbedingt an die amtlichen Maßnahmen halten, um ein Ausbreiten der Seuche zu verhindern.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Schon beim geringsten Verdacht auf die Newcastle-Krankheit unbedingt den Tierarzt/die Tierärztin informieren! Denn ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen haben, ein unbegründet geäußerter hat dagegen keine.
 
Gefäss für den Impfstoff mit bringen (Glas mit Deckel)
Ort Geflügelzuchtverein, Denisstraße 6, 67663 Kaiserslautern, Gewerbegebiet West

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18 Jan. 2025;
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